AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Haus am rechten Fleck“

Vermieter: Ingeborg Mark-Frey & Jens Frey, Unterhäuser 80, 6524 Kaunertal

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnung im „Haus am rechten Fleck“.

§ 2 Vertragspartner 

(1) Vertragspartner sind Ingeborg Mark-Frey und Jens Frey, im nachfolgendem Vermieter genannt und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.  (2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der  Vertragsbedingungen. 

§ 3 Vertragsabschluss, Anzahlung  (1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen Bestellung  des Gastes durch den Vermieter zustande.  (2) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.  (3) Der Vermieter kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen. 

§ 4 Beginn, Verlängerung und Ende der Beherbergung  (1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.  (2) Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in  Anspruch zu nehmen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. (3) Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Vermieters.  (4) Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis zu 100 % des vollen gültigen  Logispreises verrechnen.  (5) Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast  (a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das  Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter und seinen Leuten einer mit Strafe  bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;  (b) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt. (6) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird,  wird der Vertrag aufgelöst. 

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

(1) Rücktritt des Gastes, Stornierung  (a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf  angemessene Entschädigung.  (b) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die  gebuchte Ferienwohnung ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in  Anspruch nimmt. 

bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Ankunft kostenlos

bei einer Stornierung bis 7 Tage vorher 30%

bei einer Stornierung unter 7 Tage vor Ankunft 50%. 

bei Nichtanreise 100%  (2) Rücktritt des Vermieters  (a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür  gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  (b) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,  insbesondere falls die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden  kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;  eine unbefugte Unter‐ oder Weitervermietung vorliegt; der Vermieter von Umständen Kenntnis  erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich  verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen nicht ausgleicht.  (c) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz(d) Auch wenn der Gast die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter  gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. 

§ 6 Leistungen, Preise und Zahlung (1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preise des Vermieters zu  zahlen.  (2) Die Preise können vom Vermieter dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich  Änderungen der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der  Vermieter dem zustimmt.  (3) Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. 

§ 7 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

§ 8 Haftung (1) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der  Vermieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast  schuldhaft, einen Mangel dem Vermieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des  vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.  (2)Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. (3)Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. (4)Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. (5)Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. (6)Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. (7)Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. § 9 Rechte des Gastes  (1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen  Gebrauch der gemieteten Räume. (2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.  § 10 Pflichten des Gastes  (1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.   Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons,  usw. anzunehmen.  (2) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes.  Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter oder dritte Personen durch sein  Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er  verantwortlich ist, erleidet. § 11 Rechte des Vermieters  (1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so  steht dem Vermieter das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und  Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten.  (gesetzliches Zurückbehaltungsrecht.)  (2) Der Vermieter hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast  eingebrachten Gegenständen. (gesetzliches Pfandrecht des Vermieters)  § 12 Tierhaltung  (1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in  den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.  (2) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den  Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften.  § 13 Schlussbestimmungen (1)Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. (2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser  Geschäftsbedingungen für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder  Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.  (3) Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.  (4) Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb  sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.  (5) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt.  (6) Es gilt das Recht der Republik Österreich.  (7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung  unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen  Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.